Amtliche Publikationen

Stille Wahl der Kirchenpflege für die Amtsperiode 2026 - 2030

Wahlerklärung für die stille Erneuerungswahl der Mitglieder der Katholischen Kirchenpflege und dessen Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030, stille Wahl zustande gekommen 2026 - 2030

Auf die Wahlanordnung vom 26. September 2025 für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Katholischen Kirchenpflege und dessen Präsidenten für die Amtsdauer 2026 – 2030 sind dem Stadtrat gleich viele bzw. weniger Personen vorgeschlagen worden, wie Stellen zu besetzen sind. Die zunächst zur Wahl vorgeschlagenen Personen haben sich zudem in der zweiten Vorschlagsfrist nicht geändert. Damit sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt (§ 54a des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR, LS 161]).

Für die Amtsdauer 2026 - 2030 erklärt der Stadtrat folgende Personen in stiller Wahl als gewählt:

Als Mitglied der Katholischen Kirchenpflege (7 Mitglieder inkl. Präsidium):

Hug Maria Cecilia, geb. 1998, Wetzikon, Mutter, bisher, parteilos
Mattle Gautschi Astrid Adelheid, geb. 1969, Grüt Gossau ZH, Hausfrau, bisher, parteilos
Mohr Martin Winand Johannes, geb. 1961, Wetzikon, Physiker, bisher, parteilos
Parigger Markus (Marc), geb. 1968, Gossau ZH, Elektromonteur, bisher, parteilos
Schaller Frederik Silvio, geb. 1977, Grüt Gossau ZH, Informatiker, bisher, parteilos
Stagnoli Markus, geb. 1961, Wetzikon, Landmaschinenmechaniker, bisher, parteilos
Staub Weidmann Bernadette, geb. 1965, Gossau ZH, Juristin, neu, parteilos

Als Präsident der Katholischen Kirchenpflege:

Mohr Martin Winand Johannes, geb. 1961, Wetzikon, Physiker, bisher, parteilos

Die in der Wahlanordnung vom 26. September 2025 festgelegte Wahl an der Urne findet dementsprechend nicht statt.

Gegen diese Publikation kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft des Kantons Zürich, Florastrasse 1, 8008 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Wetzikon, 19. Dezember 2025

Stadtrat Wetzikon
(Wahlleitende Behörde)

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