Behörde
Die katholische Gemeindeorganisation basiert auf drei Rechtskreisen: dem kirchenrechtlichen von Pfarrei und Pfarramt, dem zivilrechtlichen der kirchlichen Stiftungen sowie dem öffentlich-rechtlichen der Kirchgemeinde.
Mit der Bildung der Kirchgemeinden 1963 haben diese grundsätzlich die Aufgabe der Finanzierung der Pfarrei(en) übernommen. Eine gewählte Kirchenpflege führt die Geschäfte der Kirchgemeinde, eine Rechnungsprüfungskommission wacht über die finanziellen Belange.
Dabei ist die Kirchenpflege an die rechtlichen Grundlagen, sowie die kirchgemeindespezifischen Verordnungen und Reglemente gebunden.
Je nach Anzahl der Kirchgemeindemitgliedern werden die Anliegen der Kirchgemeinde über eine Anzahl an Vertreterinnen und Vertreter in der Synode in den legislativen Prozess eingebracht.
Weitere Erläuterungen können auf den Seiten der kantonalen Kirche eingesehen werden.