Kirchgemeindeversammlungen

Kirchgemeindeversammlung 18. Juni 2025

Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch 18. Juni 2025, 20.00 Uhr im katholischen Pfarreizentrum Gossau, 8625 Gossau

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
  2. Beantwortung von allfälligen Fragen

Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte: Präsentation der Rechnung der Kirchenstiftung Wetzikon und Gossau, sowie Mitteilungen aus der Synode.

Stimmberechtigt

Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den Politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.

Unterlagen

Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Mittwoch, 28. Mai 2025 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.

Anfragen

Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Langfurrenstrasse 10, 8623 Wetzikon schriftlich einzureichen.

Wetzikon, 12. Mai 2025 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon

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