Kirchgemeindeversammlungen
Kirchgemeindeversammlung 26. November 2025
Kirchgemeindeversammlung vom Mittwoch 26. November 2025, 20.00 Uhr im katholischen Pfarreizentrum Heilig Geist, 8623 Wetzikon
Traktanden
- Mitgliedschaft in der Genossenschaft “Dienstleistungszentrum für Kirchgemeinden” und Zeichnung von Anteilsscheinen im Umfang von CHF 8'500.00
- Budget 2026
- Genehmigung des Budgets 2026
- Genehmigung des Steuerfusses 2026
- Genehmigung der Bauabrechnung für die Teilsanierung Kirche und Zentrum Heilig-Geist, Wetzikon
- Wahl der Mitglieder der Synode: Anpassung der Kirchgemeindeordnung
- Ersatzwahl eines Synodenmitglieds für den Rest der Amtsperiode 2023 - 2027
- Beantwortung von allfälligen Anfragen
Im Anschluss an die offiziellen Geschäfte: Mitteilungen
- der Seelsorger
- der Kirchenpflege
- der Synode
Stimmberechtigt
Die Stimmberechtigten der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wetzikon sind eingeladen, an dieser ordentlichen Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Stimm- und wahlberechtigt sind die in den Politischen Gemeinden Wetzikon, Gossau und Seegräben wohnhaften Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung sind.
Unterlagen
Die detaillierten Unterlagen zu den Geschäften können ab Mittwoch, 29. Oktober 2025 bei der Stadtverwaltung Wetzikon, Abteilung Präsidiales + Entwicklung, sowie bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Gossau und Seegräben eingesehen werden. Zudem sind die Dokumente auf der Homepage unter www.kath-wetzikon.ch und www.kath-gossau-zh.ch aufgeschaltet.
Anfragen
Anfragen von allgemeinem Interesse sind mindestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung dem Präsidenten der Katholischen Kirchenpflege Wetzikon, Martin Mohr, Langfurrenstrasse 10, 8623 Wetzikon schriftlich einzureichen.
Wetzikon, 23. Oktober 2025 Röm.-kath. Kirchenpflege Wetzikon